Angststörungen

Soziale Phobie

Eine Angststörung ist charakterisiert durch die Furcht oder Angst vor bestimmten gesellschaftlichen und leistungsbezogenen Situationen. Diese Situationen werden häufig gemieden oder nur unter großer Qual ertragen.

Bei einer sozialen Angststörung fürchten sich die Betroffenen vor bestimmten Situationen oder Dingen und meiden diese deshalb. Furcht und Angst stehen in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Bedrohung.

Manche sozialen Angststörungen sind mit bestimmten leistungsbezogenen Situationen verknüpft und erzeugen nur Angstgefühle, wenn eine bestimmte Tätigkeit in der Öffentlichkeit ausgeübt werden muss. Wird die gleiche Tätigkeit hingegen allein durchgeführt, entstehen keine Angstgefühle. Folgende Situationen lösen bei Menschen mit sozialer Angststörung unter anderem häufig Angstgefühle aus:

  • Reden in der Öffentlichkeit
  • Öffentliche Aufführungen, wie das Vorlesen in der Kirche oder das Spielen eines Instruments
  • Gemeinsames Essen mit anderen
  • Fremde Menschen treffen
  • Ein Gespräch führen
  • Unterzeichnen eines Dokuments vor Zeugen
  • Benutzen einer öffentlichen Toilette

Eine Konfrontationstherapie ist hierbei für gewöhnlich wirksam. Es kann allerdings schwierig sein, eine ausreichend lange Konfrontation mit der Angst auslösenden Situation zu arrangieren, um eine Gewöhnung zu erreichen. Ersatzsituationen können hilfreich sein. 

Auch eine kognitive Verhaltenstherapie kann hilfreich sein. Im Rahmen dieser Therapie lernen die Betroffenen Folgendes:

  • Entspannungstechniken anzuwenden
  • Die Denk- und Verhaltensmuster zu erkennen, die Angst oder Panik auslösen können
  • Diese Denkmuster entsprechend abzuändern
  • Ihr Verhalten entsprechend anzupassen
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Es handelt sich bei MMC-Impulz um eine psychologische beratende Tätigkeit außerhalb der Heilkunde.

Diese ist nach dem Psychotherapeutengesetz nicht genehmigungs- oder überwachungspflichtig. „Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Ausarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben“ (PsychThG § 1 Berufsausübung, Abs. 3). Es handelt sich damit um eine psychologische Beratung zur Hilfe bei der Überwindung psychosozialer Probleme gemäß PsychThG § 1 Berufausübung, Abs. 3, Satz 3.

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