Angststörungen

Agoraphobie

Agoraphobie ist die Furcht oder Angst vor Situationen oder Orten (z. B. in Menschenmengen und Einkaufszentren oder während des Fahrens), die das Gefühl erwecken, ihnen schwer entkommen zu können und im Fall eines Angst- oder Panikanfalls keine Hilfe zu bekommen. Diese Situationen oder Orte werden häufig gemieden oder nur unter großer Qual ertragen.

Agoraphobie ist eine Art der Angststörung. Ungefähr 30 bis 50 Prozent der Betroffenen mit Agoraphobie leiden auch an einer Panikstörung. Etwa 2 Prozent der Betroffenen leiden jährlich an Agoraphobie. Agoraphobie entwickelt sich häufig im Jugend- und jungen Erwachsenenalter, kann aber auch bei älteren Erwachsenen auftreten.

Häufige Beispiele von Situationen oder Orten, die furcht- und angstauslösend sind, sind unter anderem:

  • In einer Bank oder im Supermarkt anstehen
  • In der Mitte einer langen Reihe in einem Theater oder Klassenzimmer sitzen
  • Öffentliche Verkehrsmittel, wie z. B. ein Bus oder ein Flugzeug nutzen
  • Das Hause verlassen

Manche Menschen entwickeln eine Agoraphobie, nachdem sie in einer dieser Situationen eine Panikattacke erlebt haben. Andere Menschen fühlen sich in solchen Situationen einfach nur unwohl und entwickeln nie oder erst später Panikattacken im Zusammenhang mit diesen Situationen. Eine Agoraphobie beeinträchtigt oft den Alltag, in manchen Fällen so drastisch, dass die Betroffenen das Haus nicht mehr verlassen.

Eine Konfrontationstherapie hilft bei mehr als 90 Prozent der Betroffenen.

Auch eine kognitive Verhaltenstherapie kann hilfreich sein. Im Rahmen dieser Therapie lernen die Betroffenen Folgendes:

  • Verzerrte Gedanken zu erkennen
  • Verzerrtes Denken zu kontrollieren
  • Ihr Verhalten entsprechend anzupassen
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Es handelt sich bei MMC-Impulz um eine psychologische beratende Tätigkeit außerhalb der Heilkunde.

Diese ist nach dem Psychotherapeutengesetz nicht genehmigungs- oder überwachungspflichtig. „Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Ausarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben“ (PsychThG § 1 Berufsausübung, Abs. 3). Es handelt sich damit um eine psychologische Beratung zur Hilfe bei der Überwindung psychosozialer Probleme gemäß PsychThG § 1 Berufausübung, Abs. 3, Satz 3.

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