Entspannungstechniken

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Atemmeditation/Shine-Meditation

Die Shine-Meditation ist eine Übung aus dem Buddhismus. Konkret geht es um eine Beruhigung des Geistes. Bei dieser Meditation geht es weniger darum, stundenlang zu sitzen, sondern vielmehr darum, stetig täglich zu trainieren und so eine Gewohnheit aufzubauen, die Gewohnheit der geistigen Ruhe.

 

Yoga Nidra

Yoga Nidra ist eine yogische Form der Tiefenentspannung, die zusätzliche eine Visualisierung nutzt. Ziel ist dabei, in einem wachen Zustand durch tiefe Entspannung ganz im Hier und Jetzt zu sein. Dadurch sollen positive Veränderungen im eigenen Geistesleben erreicht werden. Der Bewusstseinszustand ist dabei wach, jedoch knapp an der Grenze zum Schlaf.

Beim Yoga Nidra arbeitet man auch mit Suggestionen (Sankalpa genannt), die wir genau wie beim Autogenen Training in Form von speziellen Formeln nutzen können.

 

Geführte Meditation 

Eine geführte Meditation begleitet dich stimmlich durch die Meditation. 

Meditation ist ein fester Bestandteil vieler spiritueller Traditionen. Die positiven Effekte auf Körper und Geist sind mittlerweile auch wissenschaftlich erforscht.

Eine regelmäßige Meditationspraxis kann die Struktur unseres Gehirns nachhaltig verändern und uns helfen, besser mit unseren Gedanken und Gefühlen umzugehen. Meditation fördert die

  • Konzentrationsfähigkeit,
  • Gelassenheit,
  • Entspannung
  • und körperliche Gesundheit.

Bei einer geführten Meditation wirst du von einem:r Lehrer:in auf die Meditation vorbereitet und in die Stille begleitet. Du brauchst nur allen Anweisungen aufmerksam zu folgen, um meditieren zu lernen.

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Es handelt sich bei MMC-Impulz um eine psychologische beratende Tätigkeit außerhalb der Heilkunde.

Diese ist nach dem Psychotherapeutengesetz nicht genehmigungs- oder überwachungspflichtig. „Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische Tätigkeiten, die die Ausarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben“ (PsychThG § 1 Berufsausübung, Abs. 3). Es handelt sich damit um eine psychologische Beratung zur Hilfe bei der Überwindung psychosozialer Probleme gemäß PsychThG § 1 Berufausübung, Abs. 3, Satz 3.

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